Rechtssichere PSA-Dokumentation nach DGUV: Drei häufige Fehler in der Praxis

Rechtssichere PSA-Dokumentation nach DGUV: Drei häufige Fehler in der Praxis

Die jährliche Sachkundigenprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erfordert lückenlose Nachweise. In der betrieblichen Praxis entstehen bei der Erfassung oft Schwachstellen, die im Ernstfall zu Haftungsfragen führen können.

1. Unleserliche Seriennummern und Übertragungsfehler Verwaschene Typenschilder führen bei manueller Übertragung in Papierlisten oder Tabellen regelmäßig zu Zahlendrehern. Eine eindeutige Zuordnung des Arbeitsmittels ist damit nicht mehr gewährleistet

2. Fehlende Historie bei Ablegekriterien Vorbeschädigungen oder Vorprüfungen sind in isolierten Dokumenten schwer nachzuvollziehen. Ohne zentrale Erfassung bleibt unklar, ob ein Gerät bereits Grenzwerte erreicht hat

3. Hoher Zeitaufwand durch doppelten Erfassungsaufwand Die Notiz vor Ort und das spätere Übertragen im Büro verdoppeln die Bearbeitungszeit pro Arbeitsmittel

Digitale Erfassung als Standard Moderne Systeme wie PSA-KEEPER setzen an diesen Schnittstellen an. Die Erfassung der Seriennummern erfolgt optisch über die Smartphone-Kamera direkt am Einsatzort. Das Prüfprotokoll wird regelkonform generiert und der Status des Arbeitsmittels zentral hinterlegt

Weitere Informationen zur digitalen Erfassung stehen unter www.psa-keeper.de zur Verfügung